Wenn Sie im UVG oder IVG abrechnen, kann optional die Unfallnummer oder Fallnummer mitgeschickt werden.
Die meisten Kassen sind froh, wenn Sie die Nummer mitsenden.
Um die Unfallnummer einzugeben, wählen Sie die betroffene Rechnung aus und öffnen Sie diese:

Nun können Sie unter "Generelle Angaben" die Fallnummer eintragen:

Wenn Sie später bei der gleichen Patient:innen erneut eine UVG oder IVG Rechnung erstellen, können Sie die Fallnummer übernehmen oder die Behandlung als neuen Fall beginnen:

Für Patientinnen und Patienten, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, wird eine Warnung angezeigt, wenn eine UVG-Rechnung erstellt wird. Diese informiert Sie, dass die Abrechnung über die KVG erfolgen sollte. Dies trägt dazu bei, Rückweisungen zu verhindern und sorgt für einen reibungslosen Abrechnungsprozess.
