03.04.2024     24.04.2024
  MWST im Tarif 590 und Tarif 999
In diesem Blogeintrag zeigen wir auf, wie mit der Mehrwertsteuer im Tarif 590 und Tarif 999 gearbeitet werden kann.


Hinweis: Die Regelung für den Tarif 590 ist teilweise kantonal geregelt. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden oder Ihrem Treuhänder/ihrer Treuhänderin, wie Sie abrechnen müssen.

 

Grundsätzlich ist jemand, der über CHF 100'000 Umsatz pro Jahr mit privaten Leistungen macht, mehrwertsteuerpflichtig. Dies bedeutet in der Praxis, dass für die beiden Tarife 590 und 999 eine Mehrwertsteuerpflicht gelten kann. Wenn Sie andere Tarife privat abrechnen, gilt dies für diese ebenfalls.

 

Damit die MWST in Sanasearch verwendet werden kann, gehen Sie auf "Einstellungen" und dann unter dem Register "Bank und Rechnungen":

 

Dort können Sie Ihre Mehrwertsteuernummer (UID) hinterlegen. Zusätzlich können Sie auswählen, ob bei privaten Rechnungen, definiert über das Gesetz "VVG", immer automatisch die Mehrwertsteuer angewendet werden soll. Wir empfehlen dies natürlich, wenn Sie Mehrwertsteuer-pflichtig sind.

 

Tarif 590

Wenn Sie nun in den "Einstellungen" (1) unter "Tarif 590/Eigeneleistungen/Hilfsmittel" (2) die Preise für den Tarif 590 anpassen, erscheint automatisch eine Auswahl der Mehrwertsteuern. Wählen Sie die gewünschte Behandlung an und klicken Sie auf "bearbeiten". Dort können Sie nun die MWST angeben.

 

Eigene Leistungen

Wenn Sie eine Eigene Leistung bearbeiten (1), erscheint auch hier die Auswahl der aktuellen Mehrwertsteuersätze. Wählen Sie die gewünschte Leistung an (2), eine neue Seite wird sich öffnen (3) und dort können Sie die MWST eintragen (4):