Wenn Sie keinen Rückforderungsbeleg möchten, wählen Sie OR in den Generellen Angaben als Gesetz aus.

Wichtig: Wird in den generellen Rechnungen die Abrechnungsart OR ausgewählt, wird kein Rückforderungsbeleg erstellt. Dies liegt daran, dass die Rechnung als Selbstzahler:innen-Rechnung behandelt wird.
Wenn Sie mit der Agenda arbeiten, müssten Sie hier noch vorab eine Behandlungsvorlage für OR Gesetz erstellen.
Die Anleitung dazu finden Sie hier: Blog
Bei der Rechnungsstellung wird zum Beispiel zwischen OR und VVG unterschieden: